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19.05.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

Einer lügt

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Neulich konnten wir der Internetquelle „Newsclick“ folgendes lesen:
(Zitat Beginn)
Die rechtsradikale NPD hat am Dienstagvormittag beim Verwaltungsgericht Klage gegen ein Verbot der Stadt erhoben, am 4. Juni in Braunschweig eine Demonstration abzuhalten. Das teilte Torsten Baumgarten mit, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts.
(Zitat Ende)

Quelle:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/14227420
 
Wir haben daraufhin den Gerichtssprecher gefragt, ob ihn die Quelle Newsclick.de richtig zitiert hat, soweit es die Behauptung betrifft, die NPD habe Klage gegen das Verbot der Stadt Braunschweig für die Demonstration am 4. Juni erhoben.
 
Bisher haben wir noch keine Antwort.
 
Falls er aber richtig zitiert wurde, sind wir veranlaßt, den Herrn Baumgarten zu fragen, wie er auf den Gedanken gekommen ist, die NPD sei Kläger und Antragssteller in dem von einer Privatperson anhängig gemachten Verfahren. Denn dem Gericht liegt als Klage die Anmeldung vom 12. Juli 2010 vor. Dem Gericht liegt die Verfügung der Stadt vom 6. Mai 2011 vor, die nicht an die NPD adressiert ist, sondern an eine Privatperson. Ebenso liegt dem Gericht die Klage vor, die nicht auf dem Briefkopf der NPD oder namens oder im Auftrag eingelegt worden ist, sondern von einer Privatperson.
 
Auch wenn uns wohlgesonnene Anhänger der NPD fleißig unterstützen, bleibt der Anmelder, stellvertretend für die Initiative „Zukunft statt Überfremdung“ eine Privatperson.
 
Herr Baumgarten ist aufgefordert – sofern er richtig und nicht fehlerhaft zitiert wurde – die weitere Verbreitung dieser falschen Behauptung zu unterlassen.
 
Wurde er aber fehlerhaft von Newsclick.de zitiert, so lässt dies in den Wahrheitsgehalt der Braunschweiger Medienwelt tief blicken.
 
 

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Wann? 2.Juni 2012
Wo? Hamburg
Uhrzeit? 12.00 Uhr

Rechtslage
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