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19.05.2011

Lesezeit: etwa 3 Minuten

Rechtskampf Braunschweig

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Früher Vogel fängt den Wurm. Dies dachten sich die Organisatoren des diesjährigen TDDZ, als sie ihre Anmeldung für Braunschweig schon am 12. Juli des letzten Jahres abschickten, also fast elf Monate vor dem geplanten Demonstrationstermin. Genaugenommen sind sie sogar noch früher aufgestanden. Denn vor Festlegung des Termins und Absendung der Anmeldung rief Ricarda Riefling unter einem Decknamen das Tourismus-Büro der Stadt Braunschweig an und fragte, ob es am 4. Juni 2011 in Braunschweig irgendeine kulturelle Veranstaltung gäbe, die zu besuchen sich lohne.

Es gäbe keine, wurde ihr mitgeteilt.

Dann passierte erst mal lange nichts.

Für den 18. wurde der Anmelder, Dieter Riefling, zu einem sogenannten Kooperationsgespräch nach Braunschweig eingeladen. Die Stadt war allerdings nicht sehr kooperativ. Sie hielt es nicht für nötig, dem Anmelder vorher mitzuteilen, daß am gleichen Tag wie die geplante Demonstration in Braunschweig so ein multi-kulti-Straßenfest namens "Braunschweig international" sei und sie - die Stadt - meinte, es könnten nicht unsere Demo und dieses Straßenfest am gleichen Tag stattfinden.

Völliger Blödsinn natürlich. Aber um zu demonstrieren, daß wir Kooperation ernst nehmen, änderten wir daraufhin die Route, damit das multi-kulti-Straßenfest nicht von unserer Demonstration kreisförmig "eingeschlossen" würde. Auch wenn es ein lockerer "Einschluß" gewesen wäre, an keiner Stelle dichter als etwa tausend Meter. Wenn die Behörden uns Gegendemonstranten auf mindestens tausend Meter vom Hals halten würden, wären wir ja schon froh und dankbar und würden - sofern Christen - Gott dafür lobpreisen...

Dann kam Anfang Mai ein Verbot.

Wie es in so manchen Fällen üblich ist, konnten wir schon drei Tage vor Zustellung des Verbotes in der Presse lesen, daß ein solches auf dem Weg sei. Bürgerliche Unverschämtheit. Das zeigt, was Braunschweig von Bürgerrechten hält.

Das Verbot allerdings war der Witz schlechthin.

Da wurde dann in endlosen Wiederholungen immer wieder erklärt, wie schlimm es doch für die armen in Braunschweig lebenden MIgranten sei, daß eine Demonstration wie der TDDZ ausgerechnet am gleichen Tag wie ein multi-kulti-Straßenfest stattfinden sollte. Und daß die (privaten) Veranstalter dieses Festes mit geringerer Besucherzahl rechnen müßten und daher finanzielle Einbußen befürchten müßten.

Noch witziger als all diese gutmenschlichen Ängste war allerdings ein Ausflug in die Geschichte, den uns die Stadt Braunschweig gönnte. Um darzulegen, daß der Schloßplatz als Ort einer Zwischenkundgebung keinesfalls infrage käme, wurde auf die Jahre von 1931 bis 1935 zurückgegriffen. Mit geschichtswissenschaftlicher Akribie wurde uns da erzählt, was in diesen Jahren alles so auf dem Schloßplatz geschehen ist, bis hin zu Details, die zweifellos nur Fachhistoriker interessieren: Daß beispielsweise am 21. März 1933 anläßlich der Einberufung des neuen Reichstages (sog. Tag von Potsdam) in Braunschweig auf dem Schloßplatz unter anderem ein Feldgottesdienst stattgefunden hat.

Da können wir die Braunschweiger beruhigen: Wir haben nicht vor, einen Feldgottesdienst durchzuführen. Allerdings wäre es mal eine lustige Idee, so was bei Gelegenheit anzumelden. Damit sich die Stadt Braunschweig allein dadurch lächerlich macht, daß sie einen Gottesdienst verbietet...

Die Einreichung der Klage nebst Aussetzungsantrag zum Verwaltungsgericht Braunschweig erfolgte am 17. Mai.

Wir gehen davon aus, daß der Aussetzungsantrag schon in erster Instanz erfolgreich sein wird, und zwar mutmaßlich gegen Ende der kommenden Woche.

Weitere Informationen folgen über diese Netzseite, über Rundmail bzwl. Rund-SMS sowie die bekannten szenischen Quellen.

 

Christian Worch
 

Es sind bereits 1 Kommentare zu diesem Eintrag vorhanden.

#1
03.06.2011 11:05   
Werner Fischer   
Ein recht erfolgreiches Gelingen und viel Glueck wuenscht Euch ein alter Braunschweiger aus Australien!Mit Gruss, Werner Fischer
 Danke! Und die besten Grüße aus der Heimat :-)
 

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Wann? 2.Juni 2012
Wo? Hamburg
Uhrzeit? 12.00 Uhr

Rechtslage
(16.05.2012) Klage gegen stationäre Kundgebung eingereicht

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